§1 Anfahrt

Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungslocation und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evtl anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

§2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen

a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot separat ausgewiesen, bei unseren DJ´s, zusätzlich zur Gage mit 0,70 € netto pro gefahrenem Kilometer verrechnet. Der Abreisepunkt des DJ´s ist immer sein Wohnort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route! Berechnet wird ab dem 21sten Kilometer. Die Rückfahrt ist kostenfrei.
b) Befindet sich der Veranstaltungsort über 150 km vom Wohnort (einfache Strecke) des DJ´s entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein-bzw. Zweibettzimmer, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.

§3 Besonderheiten am Veranstaltungsort

a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen.

b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem DJ Arbeitsplatz befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.

c) Der Veranstaltungsraum hat trocken und der Untergrund gut befestigt und staubfrei zu sein.

d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJ´s muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben und überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den DJ und sein Equipment.

§4 Technische Anforderungen

a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ´s wird eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein anschließen der DJ Anlage an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei einem wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.

b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.

c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.

d) Der Veranstalter kann nach vorheriger Absprache einen Tisch min. 1,50m Breite, ca 0,80 m Tiefe, 1 Stuhl bereit stellen.

§5 Licht- und Tonanlage

Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Musik- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

§6 Schäden an der Technik

Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen.

§7 Haftung

Sobald die Technik des DJ´s am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschädigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

§8 Catering

Der DJ erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt. Dabei muss die Mahlzeit nicht vollständig die der Gäste entsprechen.

§9 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von dritter Seite belangt werden.

§10 Angebot

Die erstellten Angebote verlieren nach 2 Monaten ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

§11 Unverbindliche Reservierung

Eine unverbindliche Reservierung des DJ´s ist nicht möglich! Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ´s führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.

§12 Vertragsabschluss

Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich ( per Mail, Fax, SMS ) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von uns eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB´s. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

§13 Musikauswahl

Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Selbstverständlich hält er sich an dem zuvor besprochene Musikwunschbogen. Über unsere Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstallter und seine Gäste Musik beim DJ wünschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während den Essenszeiten oder während dem Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Er spielt wie in dem Musikwunschfragebogen angegeben leise Hintergrundmusik ab.

§14 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart etwa eine Stunde vor Auftrittsbeginn durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung"
vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. Jede weitere vorgezogene Stunde, die vom Veranstalter in das Buchungsformular eingetragen wird, wird vom DJ mit dem besprochenen Betrag zusätzlich verrechnet. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Auftrittsdauer auch während der Veranstaltung noch möglich. Jede weitere angefangene Auftrittsstunde wird ebenfalls mit zusätzlichen verinbartem Betrag verrechnet. Das generelle Veranstaltungsende ist 5 Uhr. Nebenabreden können jedoch vor der Veranstaltung schriftich per Mail / Fax vereinbart werden.

§15 Zahlungskonditionen

Die Zahlungsmodalitäten gelten laut Angebot. Für Privatveranstaltungen setzen sich diese wie folgt zusammen; Bei Zustandekommen des Vertrags wird sofort eine Anzahlung über 50% des Gesamtbetrags fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen. Die Restzahlung (50 % des Gesamtbetrags) wird am Veranstaltungstag vor Beginn der Veranstaltung in Bar fällig. Für Firmenveranstaltungen setzen sich diese wie folgt zusammen; Bei Zustandekommen des Vertrags erhält der Veranstalter eine Vorkasse-/ProformaRechnung über die Gesamtsumme der Veranstaltung. Diese wird sofort fällig. Erst nach Zahlungseingang gilt der Vertrag als verbindlich geschlossen. Anzahlungen sind ausschließlich an das im Angebot angegebene Konto zu richten. Der Veranstalter erhält am Tag der Veranstaltung eine Rechnung, welche den Umsatzsteuersatz von 19% MwSt. ausweist. Unstimmigkeiten zu erhaltenen Leistungen müssen sofort und direkt vor Ort besprochen werden. Es besteht im Nachhinein kein Recht auf Abzüge oder Rückhalt des vereinbarten Gesamtbetrags. Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

§16 Stornierungen seitens des Veranstalters

Ein Rücktritt seitens des Veranstalters ist jederzeit möglich, kann jedoch zu Ausfallkosten führen. Diese berechnen sich wie folgt: bis 28 Tage vor dem Event O% der Auftragssumme, bis 7 Tage vor dem Event 50% der Auftragssumme bei weniger als 7 Tagen vor dem Event 80% der Auftragssumme. Sollte es nach Absage seitens des Veranstalters zu einem Auftrag an einen anderen Termin kommen, werden die Ausfallkosten gesondert geregelt. ( Im Falle der aktuellen Corona-Pandemie:  bis 28 Tage vor dem Event 50% der Auftragssumme)

§17 Stornierungen seitens des Künstlers

Bei Annahme des Angebots durch den Künstler ist ein Rücktritt seitens des Künstlers bis zu 61 Tage vor Veranstaltung ohne Grund möglich. Ein Rücktritt ist auch nach diesem Zeitpunkt möglich sofern dieser durch höhere Gewalt wie z.B.:

  • technisch bedingte Ausfälle
  • Krankheit/Unfall/Tod verursacht wird

Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform (Brief, Email, Fax). Die Gesamtsumme wird dem Veranstalter komplett zurückbezahlt.

§18 Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

§19 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand steht das geltende deutsche Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich!